Direktversicherung – Betriebliche Altersversorung – Rente

Was ist eine Direktversicherung?

Eigentlich handelt es sich bei der Direktversicherung um eine normale private Rentenversicherung. Im Unterschied zu einer privaten Rentenversicherung wird diese aber nicht von Ihnen, sondern von Ihrem Arbeitgeber abgeschlossen – und zwar auf Ihr Leben.

So funktioniert die arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung

Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber und vereinbaren Sie mit ihm den Abschluss einer Direktversicherung. Legen Sie fest, welchen Beitrag Sie regelmäßig sparen möchten. Der Arbeitgeber zieht die vereinbarte Summe dann direkt von Ihrem Bruttoentgelt ab und überweist diese an den Versicherer.

Mit der Auszahlung der Leistungen hat Ihr Arbeitgeber später nichts zu tun. Im Vertrag sind Sie bezugsberechtigte Person und erhalten die Leistungen direkt vom Versicherer.

Wie viel kann in eine Direktversicherung eingezahlt werden?

Wenn Sie die steuerlichen Freigrenzen nutzen wollen, können Sie bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung umwandeln, sofern es sich um ein erstes Dienstverhältnis handelt.

Im Jahr 2024 entspricht dies einem Betrag von mtl. 302 Euro. Neu ist, dass statt bisher 4% nun 8% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (mtl. 604 Euro) möglich sind. Sozialversicherungsfrei bleiben jedoch wie bisher 4% der BBG.

Seit Januar 2019 sind Arbeitgeber bei neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen verpflichtet, ihre Sozialversicherungsersparnis bis zu einer Höhe von 15 % des Umwandlungsbetrags als gesetzlich verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in den Vertrag des Arbeitnehmers zu zahlen.

Steuervorteile?

Für die Direktversicherung gilt die nachgelagerte Besteuerung. Im Prinzip heißt das: Wer fürs Alter vorsorgt, zahlt für die Direktversicherungsbeiträge bis zu den genannten Grenzen keine Steuern. Dafür werden die Einkünfte im Alter besteuert.

In der Auszahlphase sind von Ihnen für die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung Beiträge zur Krankenversicherung sowie zur Pflegeversicherung zu zahlen. Sofern Sie Mitglied der GKV sind. Ab 2020 gilt ein Freibetrag, der jährlich steigt.
Für PKV-versicherte gelten andere Bestimmungen.

Private Altersvorsorge

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