Dienst- oder berufsunfähig – existenzieller Unterschied

Das Beamtenrecht verwendet den Begriff Dienstunfähigkeit, während bei einem Arbeitnehmer bei Verlust seiner Arbeitskraft von Berufsunfähigkeit gesprochen wird. Dienst- oder berufsunfähig – existenzieller Unterschied.

Die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit trifft in jedem Fall der Dienstherr. Ärztliche Gutachten haben lediglich den Charakter einer Entscheidungshilfe; auch dann, wenn die Minderung der Arbeitskraft weniger als 50 % beträgt (begrenzte Dienstfähigkeit/Teildienstunfähigkeit). Dies hat zur Folge, dass die Arbeitszeit und das Einkommen entsprechend des DU-Grades reduziert werden.

Dienst- oder berufsunfähig – existenzieller Unterschied

BerufsunfähigkeitDienstunfähigkeit
Definition durch VersicherungsbedingungenGesetzliche Regelung durch Beamtenversorgungsgesetz
Unveränderlich während der VertragslaufzeitÄnderung während der Dienstzeit; Änderung der Versorgungsgesetze
Leistung ab 50% bedingungsgemäßer BerufsunfähigkeitEs gibt keine 50%-Grenze
Prognosezeitraum abhängig von den VersicherungsbedingungenKrankheitsbedingte, dauerhafte Unerfüllbarkeit der Dienstpflichten
Feststellung in der Regel durch behandelnden oder vom Versicherer beauftragten ArztEntscheidung durch den Dienstherrn auf Basis des ärztlichen Gutachtens (Amtsarzt)
  • Sichern Sie sich gegen Einkommensverluste ab.
  • Achten Sie bei der Auswahl des Versicherers auf die Bedingungen.
  • Lassen Sie sich von fachkundigen VersicherungsmaklerInnen beraten.

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