Dienst- oder berufsunfähig?
Hier erfahren Sie die wichtigsten Unterschiede auf die Frage: was bin ich jetzt?
Im Beamtenrecht spricht man von Dienstunfähigkeit, wohingegen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Verlust der Arbeitskraft als Berufsunfähigkeit bezeichnet wird.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte ist speziell darauf ausgelegt, die beruflichen Risiken und die Absicherung bei Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten abzudecken.

Die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit trifft immer der Dienstherr. Ärztliche Gutachten haben lediglich den Charakter einer Entscheidungshilfe; auch dann, wenn die Minderung der Arbeitskraft weniger als 50 % beträgt (begrenzte Dienstfähigkeit/Teildienstunfähigkeit). Dies hat zur Folge, dass die Arbeitszeit und das Einkommen entsprechend des DU-Grades reduziert werden.
Berufsunfähigkeit | Dienstunfähigkeit |
| Definition durch Versicherungsbedingungen | Gesetzliche Regelung durch Beamtenversorgungsgesetz |
| Unveränderlich während der Vertragslaufzeit | Änderung während der Dienstzeit; Änderung der Versorgungsgesetze |
| Leistung ab 50% bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit | Es gibt keine 50%-Grenze |
| Prognosezeitraum abhängig von den Versicherungsbedingungen | Krankheitsbedingte, dauerhafte Unerfüllbarkeit der Dienstpflichten |
| Feststellung in der Regel durch behandelnden oder vom Versicherer beauftragten Arzt | Entscheidung durch den Dienstherrn auf Basis des ärztlichen Gutachtens (Amtsarzt) |
Berufsunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung
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