Das Beamtenrecht verwendet den Begriff Dienstunfähigkeit, während bei einem Arbeitnehmer bei Verlust seiner Arbeitskraft von Berufsunfähigkeit gesprochen wird. Dienst- oder berufsunfähig – existenzieller Unterschied.
Die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit trifft in jedem Fall der Dienstherr. Ärztliche Gutachten haben lediglich den Charakter einer Entscheidungshilfe; auch dann, wenn die Minderung der Arbeitskraft weniger als 50 % beträgt (begrenzte Dienstfähigkeit/Teildienstunfähigkeit). Dies hat zur Folge, dass die Arbeitszeit und das Einkommen entsprechend des DU-Grades reduziert werden.
Dienst- oder berufsunfähig – existenzieller Unterschied
Berufsunfähigkeit | Dienstunfähigkeit |
Definition durch Versicherungsbedingungen | Gesetzliche Regelung durch Beamtenversorgungsgesetz |
Unveränderlich während der Vertragslaufzeit | Änderung während der Dienstzeit; Änderung der Versorgungsgesetze |
Leistung ab 50% bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit | Es gibt keine 50%-Grenze |
Prognosezeitraum abhängig von den Versicherungsbedingungen | Krankheitsbedingte, dauerhafte Unerfüllbarkeit der Dienstpflichten |
Feststellung in der Regel durch behandelnden oder vom Versicherer beauftragten Arzt | Entscheidung durch den Dienstherrn auf Basis des ärztlichen Gutachtens (Amtsarzt) |
- Sichern Sie sich gegen Einkommensverluste ab.
- Achten Sie bei der Auswahl des Versicherers auf die Bedingungen.
- Lassen Sie sich von fachkundigen VersicherungsmaklerInnen beraten.
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