Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Die wichtigste Versicherung für alle Beamten – auf Probe, auf Widerruf und auf Lebenszeit – ist die Dienstunfähigkeitsversicherung.

Gerade in der Anwärterphase kommt Ihr Dienstherr nicht in allen Situationen für Sie auf. Deshalb sollten Sie sich besonders bei Themen wie Krankheit, Dienstunfähigkeit und Altersversorgung frühzeitig informieren. Sichern Sie Ihre Versorgungslücke mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung ab.

Beamte auf Widerruf

Wird der Beamte auf Widerruf dienstunfähig, folgt für ihn die Entlassung und die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).

Beamte auf Probe

Der Beamte auf Probe hat nur bei einem Dienstunfall einen Versorgungsanspruch an seinen Dienstherren. Ansonsten folgt die Entlassung und Nachversicherung in der GRV.

Beamte auf Lebenszeit

Bei Dienstunfähigkeit wird der Beamte auf Lebenszeit in der Regel in den Ruhestand versetzt und hat dann Anspruch auf die Mindestversorgung durch den Dienstherren. Diese beträgt anfänglich meist nicht mehr als 1.400 Euro.

Beamte im Polizei-, Bundespolizei-, Justiz-, Zoll- oder Strafvollzugsdienst oder Feuerwehr

Sie sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt und benötigen daher entsprechenden Schutz – mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsversicherung, die über das zu versichernde Risiko der allgemeinen Dienstunfähigkeit hinausgeht.

Lehrer

Sie werden häufig nach dem Referendariat zunächst in ein Angestelltenverhältnis übernommen und erst später verbeamtet. Auch hier gibt es Lösungsmöglichkeiten.

Es gibt wichtige Unterschiede zwischen Dienstunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Lesen Sie hier:Dienstunfähigkeit vs Berufsunfähigkeit

HINWEIS Die Angaben auf dieser Seite erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.