Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung – ein wichtiger Baustein für Beamtinnen und Beamte

Die Dienstunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen für Beamtinnen und Beamte – auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit.

Gerade während der Anwärterzeit besteht häufig noch kein umfassender Versorgungsanspruch. Deshalb ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den Themen Dienstunfähigkeit, Krankheitsabsicherung und Altersvorsorge auseinanderzusetzen.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung wurde speziell auf die Anforderungen des Beamtenrecht abgestimmt. Sie berücksichtigt die beamtenrechtlichen Besonderheiten und Versorgungsregelungen und unterscheidet sich dadurch wesentlich von einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Tatsächlich muss etwa jede fünfte Beamtin bzw. jeder fünfte Beamte den Dienst vorzeitig verlassen – beispielsweise aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder psychischer Belastungen wie Burn-out oder Depression.

Besonders wichtig ist die Wahl des richtigen Tarifs. Nur wenige Versicherer bieten eine echte Dienstunfähigkeitsklausel sowie Leistungen bei Teildienstunfähigkeit an. Eine sorgfältige Beratung hilft dabei, den passenden Versicherungsschutz zu finden.

Die passende Absicherung für jede Laufbahn

Beamtinnen und Beamte auf Widerruf

Werden Beamtinnen oder Beamte auf Widerruf dienstunfähig, endet das Beamtenverhältnis in der Regel durch Entlassung. Anschließend erfolgt die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Ein Anspruch auf beamtenrechtliche Versorgung besteht grundsätzlich nicht.

Beamtinnen und Beamte auf Probe

Bei einer Dienstunfähigkeit werden Beamtinnen und Beamte auf Probe grundsätzlich entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ein Versorgungsanspruch gegenüber dem Dienstherrn besteht in der Regel nur, wenn die Dienstunfähigkeit auf einen anerkannten Dienstunfall zurückzuführen ist.

Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit

Wird eine Dienstunfähigkeit festgestellt, erfolgt in der Regel die Versetzung in den Ruhestand. Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf beamtenrechtliche Versorgungsleistungen, mindestens jedoch auf die gesetzlich vorgesehene Mindestversorgung.

Polizei, Bundespolizei, Justiz, Zoll, Strafvollzug und Feuerwehr

Beamtinnen und Beamte in diesen Bereichen tragen ein besonders hohes berufliches Risiko. Deshalb ist eine speziell auf diese Tätigkeiten abgestimmte Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Sie berücksichtigt die besonderen Anforderungen dieser Laufbahnen und kann über den Schutz einer allgemeinen Dienstunfähigkeitsversicherung hinausgehen.

Lehrerinnen und Lehrer

Viele Lehrkräfte beginnen ihre berufliche Laufbahn zunächst in einem Angestelltenverhältnis und werden erst später verbeamtet. Für diese Übergangsphase und den späteren Beamtenstatus gibt es bedarfsgerechte Absicherungslösungen, die auf den jeweiligen Berufsweg abgestimmt sind.

Dienstunfähigkeitsversicherung

 

 

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