Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig 100

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Erwerbstätige, gleich ob Angestellte oder Selbstständige. Mindestens 25 Prozent der Berufstätigen scheiden vor dem Erreichen der Altersrente krankheitsbedingt aus dem Erwerbsleben aus – Tendenz stark steigend..

Berufsunfähigkeitsversicherung

In den letzten Jahren haben sich die Bedingungen fast aller Versicherer grundlegend geändert. Im Versicherungsvertragsgesetz, das seit 1.01.2008 in Kraft ist, wurden die Basisanforderungen zur privaten BU- Versicherung erstmals gesetzlich geregelt.

Allerdings sind mit dieser Entwicklung auch zahlreiche neue Tarife, Tarifbestimmungen und unterschiedliche abgestufte Leistungen eingeführt worden. Der Wortlaut der Bedingungen sollte sehr genau geprüft werden. Fehlentscheidungen führen schnell zum Verlust des so wichtigen Versicherungsschutzes und damit zu ernsthaften Existenzrisiken.

Bei einer guten und Ihren Bedürfnissen angepassten BU-Versicherung sollte nicht der zu zahlende Beitrag ausschlaggebend sein. Billigangebote haben regelmäßig Leistungseinschränkungen. Bedenken Sie, dass die Versicherungsbedingungen im Fall des Falles darüber entscheiden, ob eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird oder nicht.

Unfälle spielen eine untergeordnete Rolle

Das ist neu: fast neun von zehn BU-Renten werden wegen einer Krankheit beantragt. In den meisten Fällen ist eine psychische Erkranung der Grund für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit.

Auch Krebs, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Herz- und Gefäßerkrankungen sowie neurologische Erkrankungen können eine BU auslösen. Behandlungsmethoden, wie die Chemo- oder Strahlentherapie zur Bekämpfung von Krebs, können zu dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Quelle: Alte Leipziger Versicherungen

Erwerbsminderungsrente in der GRV

Berufsunfähig sind Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen weder im erlernten noch in einem zumutbaren Beruf halb soviel leisten und verdienen können, wie andere Berufstätige mit ähnlicher Ausbildung, gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten. Seit 1. Januar 2001 können keine neuen Ansprüche auf Rente wegen BU entstehen.

Vielmehr bekommen sie die sogenannte Erwerbsminderungsrente, die sich nur am noch verbliebenen Leistungsvermögen orientiert. Sie können also auf jede Tätigkeit am Arbeitsmarkt verwiesen werden. Ohne Rücksicht auf Status, Qualifikation und Zumutbarkeit.

Mehr Informationen gibt es hier https://www.deutsche-rentenversicherung.de

Wie schon an anderer Stelle geschrieben: Sie können sich im Internet über Ihre Möglichkeiten informieren. Auch zahlreiche Vergleichsrechner verschaffen einen ersten Überblick – eine qualifizierte Beratung durch VersicherungsmaklerInnen können sie jedoch nicht ersetzen. Nehmen Sie sich unbedingt Zeit für eine fachkundige und ausführliche Beratung. 

Dienstunfähigkeit vs. BU

„Das Schicksal ereilt uns oft auf den Wegen, die man eingeschlagen hat, um ihm zu entgehen“. (Jean de La Fontaine)