Gute Frage: bin ich jetzt dienst- oder berufsunfähig?
Im Beamtenrecht spricht man von Dienstunfähigkeit, wohingegen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Verlust der Arbeitskraft als Berufsunfähigkeit bezeichnet wird.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte ist speziell darauf ausgelegt, die beruflichen Risiken und die Absicherung bei Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten abzudecken.
Die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit trifft immer der Dienstherr. Ärztliche Gutachten haben lediglich den Charakter einer Entscheidungshilfe; auch dann, wenn die Minderung der Arbeitskraft weniger als 50 % beträgt (begrenzte Dienstfähigkeit/Teildienstunfähigkeit). Dies hat zur Folge, dass die Arbeitszeit und das Einkommen entsprechend des DU-Grades reduziert werden.
Gegenüberstellung: dienst- oder berufsunfähig
Berufsunfähigkeit | Dienstunfähigkeit |
Definition durch Versicherungsbedingungen | Gesetzliche Regelung durch Beamtenversorgungsgesetz |
Unveränderlich während der Vertragslaufzeit | Änderung während der Dienstzeit; Änderung der Versorgungsgesetze |
Leistung ab 50% bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit | Es gibt keine 50%-Grenze |
Prognosezeitraum abhängig von den Versicherungsbedingungen | Krankheitsbedingte, dauerhafte Unerfüllbarkeit der Dienstpflichten |
Feststellung in der Regel durch behandelnden oder vom Versicherer beauftragten Arzt | Entscheidung durch den Dienstherrn auf Basis des ärztlichen Gutachtens (Amtsarzt) |
- Sichern Sie sich gegen Einkommensverluste ab.
- Achten Sie bei der Auswahl des Versicherers auf die Bedingungen.
- Lassen Sie sich von fachkundigen VersicherungsmaklerInnen beraten.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung
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