Direktversicherung 2 x sparen

Was ist eine Direktversicherung?

Eigentlich handelt es sich um eine normale private Rentenversicherung. Im Unterschied zu einer privaten Rentenversicherung wird diese aber nicht von Ihnen, sondern von Ihrem Arbeitgeber abgeschlossen – und zwar auf Ihr Leben.

So funktioniert die Direktversicherung

Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber und vereinbaren Sie mit ihm den Abschluss einer Direktversicherung bzw. einer betrieblichen Altersversorgung (bAV). Legen Sie fest, welchen Beitrag Sie regelmäßig sparen möchten. Der Arbeitgeber zieht die vereinbarte Summe dann direkt von Ihrem Bruttoentgelt ab und überweist diese an den Versicherer.

Mit der Auszahlung der Leistungen hat Ihr Arbeitgeber später nichts zu tun. Im Vertrag sind Sie bezugsberechtigte Person und erhalten die Leistungen direkt vom Versicherer.

Wie viel kann eingezahlt werden?

Wenn Sie die steuerlichen Freigrenzen nutzen wollen, können Sie bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung umwandeln, sofern es sich um ein erstes Dienstverhältnis handelt.

Im Jahr 2025 entspricht dies einem Betrag von mtl. 322 Euro. Neu ist, dass statt bisher 4% nun 8% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (mtl. 644 Euro) möglich sind. Sozialversicherungsfrei bleiben jedoch wie bisher 4% der BBG.

Seit Januar 2019 sind Arbeitgeber bei neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen verpflichtet, ihre Sozialversicherungsersparnis bis zu einer Höhe von 15 % des Umwandlungsbetrags als gesetzlich verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in den Vertrag des Arbeitnehmers zu zahlen.

Steuervorteile?

Hier gilt die nachgelagerte Besteuerung. Im Prinzip heißt das: Wer fürs Alter vorsorgt, zahlt für die bAV- Versicherungsbeiträge bis zu den genannten Grenzen keine Steuern. Dafür werden die Einkünfte im Alter besteuert.

In der Auszahlphase sind von Ihnen für die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) Beiträge zur Krankenversicherung sowie zur Pflegeversicherung zu zahlen. Sofern Sie Mitglied der GKV sind. Ab 2020 gilt ein Freibetrag, der jährlich steigt. Für PKV-versicherte gelten andere Bestimmungen.

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